Eine Google-Bewertung melden Sie entweder über Ihr Google-Unternehmensprofil (Rezensionen, Dreipunkt-Menü, als unangemessen melden) oder direkt in Google Maps. Google prüft die Meldung anschließend auf Richtlinienverstöße. Die einfache Meldung wird allerdings häufig abgelehnt, weil sich keine Begründung mitliefern lässt.
Weg 1: Über das Google-Unternehmensprofil melden
Melden Sie sich in Ihrem Google-Unternehmensprofil an. Bei mehreren Standorten den betroffenen Standort wählen.
Öffnen Sie den Bereich „Rezensionen“ und suchen Sie die betreffende Bewertung.
Klicken Sie auf das Dreipunkt-Menü neben der Bewertung und wählen Sie „Als unangemessen melden“.
Geben Sie im Google-Formular an, gegen welche Richtlinie die Bewertung verstößt, und senden Sie ab.
Weg 2: Direkt in Google Maps melden
Öffnen Sie Google Maps und suchen Sie Ihren Unternehmenseintrag.
Scrollen Sie zu den Bewertungen und suchen Sie die betreffende Rezension.
Dreipunkt-Menü neben der Bewertung anklicken, „Als unangemessen melden“ wählen und die Meldung abschließen.
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Kostenlos prüfen lassenWas passiert nach der Meldung?
Google prüft, ob die Bewertung gegen die Richtlinien verstößt. Das kann einige Tage dauern. Bei einem eindeutigen Verstoß wird die Bewertung entfernt. Eine Rückmeldung über das Ergebnis erhalten Sie nicht immer, kontrollieren Sie Ihr Profil deshalb regelmäßig.
Warum einfache Meldungen oft scheitern
- Keine Begründung möglich: Sie können kaum darlegen, warum die Bewertung unzulässig ist, etwa dass kein Kundenkontakt bestand.
- Kein Stellungnahmeverfahren: Das vollständige Prüfverfahren, in dem Google den Verfasser zur Stellungnahme auffordert, startet über die einfache Meldung in der Regel nicht.
- Richtlinien statt Recht: Verstöße gegen deutsches Recht (etwa unwahre Tatsachenbehauptungen) brauchen eine sauber begründete schriftliche Beanstandung.
Häufige Fragen
Sieht der Verfasser, dass ich seine Bewertung gemeldet habe?
Nein. Google teilt dem Verfasser nicht mit, wer eine Bewertung gemeldet hat. Im vollständigen Prüfverfahren kann Google ihn um eine Stellungnahme bitten, ohne die meldende Partei zu nennen.
Wie oft kann ich eine Bewertung melden?
Mehrfaches Melden derselben Bewertung über den Button bringt in der Regel nichts. Sinnvoller ist nach einer Ablehnung die schriftlich begründete Beanstandung über das vollständige Prüfverfahren.
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