Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Ney Marketing GmbH, Prinzregentenstraße 54, 80538 München, für Leistungen unter der Marke Rezensionsbüro (nachfolgend „Auftragnehmer“)
§ 1 Geltungsbereich, Kundenkreis
(1) Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen dem Auftragnehmer und seinen Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“) über die Leistungen des Rezensionsbüros. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn der Auftragnehmer ihnen ausdrücklich in Textform zustimmt.
(2) Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB mit Sitz in Deutschland. Verträge mit Verbrauchern werden nicht geschlossen.
§ 2 Leistungsgegenstand
(1) Der Auftragnehmer unterstützt den Auftraggeber dabei, Online-Bewertungen, die nach Angaben des Auftraggebers gegen die Richtlinien der jeweiligen Plattform verstoßen, über die offiziellen Melde- und Prüfverfahren der Plattform beanstanden zu lassen. Er übermittelt dabei die Beanstandungen und Erklärungen des Auftraggebers an die Plattform und nimmt Mitteilungen der Plattform entgegen.
(2) Der Auftragnehmer erbringt keine Rechtsdienstleistung und keine Rechtsberatung. Eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls findet nicht statt. Die Plattform wird gebeten, Echtheit und Richtlinienkonformität der beanstandeten Bewertung selbst zu prüfen.
(3) Die Entscheidung über die Entfernung einer Bewertung trifft allein die Plattform. Der Auftragnehmer schuldet die sorgfältige Einreichung, nicht den Erfolg der Beanstandung. Die genannten Bearbeitungszeiten sind Erfahrungswerte und keine verbindlichen Fristen.
§ 3 Vertragsschluss
(1) Die Darstellung der Leistungen auf der Website ist kein verbindliches Angebot. Nach einer Anfrage erhält der Auftraggeber eine kostenlose und unverbindliche Einschätzung.
(2) Der Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber die ihm übermittelte Auftragsübersicht in Textform bestätigt, zum Beispiel per E-Mail. Der Auftragnehmer sendet daraufhin eine Auftragsbestätigung mit den beauftragten Bewertungen und Preisen.
§ 4 Vollmacht, Mitwirkung, Wahrheitspflicht, Freistellung
(1) Mit der Beauftragung bevollmächtigt der Auftraggeber den Auftragnehmer, die beauftragten Bewertungen gegenüber der Plattform zu beanstanden, ihre Entfernung zu beantragen und Mitteilungen der Plattform entgegenzunehmen. Die Vollmacht gilt bis zum Widerruf.
(2) Der Auftraggeber versichert, dass seine Angaben zu jeder beanstandeten Bewertung richtig und vollständig sind, insbesondere zum fehlenden Kundenkontakt und zur Unwahrheit beanstandeter Behauptungen. Die Beanstandungen werden ausschließlich auf Grundlage dieser Angaben übermittelt. Auf Anforderung stellt der Auftraggeber geeignete Unterlagen zur Verfügung.
(3) Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter frei, einschließlich der Plattform und der Verfasser von Bewertungen, die auf unrichtigen oder unvollständigen Angaben des Auftraggebers beruhen. Die Freistellung umfasst die angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung.
§ 5 Vergütung und Zahlung
(1) Eine Vergütung fällt ausschließlich für Bewertungen an, die nach der Einreichung durch den Auftragnehmer von der Plattform entfernt wurden. Für Bewertungen, die nicht entfernt werden, entstehen keine Kosten. Eine Vorkasse oder Grundgebühr wird nicht erhoben.
(2) Die Vergütung je entfernter Bewertung beträgt bei 1 bis 4 beauftragten Bewertungen 119 €, bei 5 bis 19 Bewertungen 69 €, bei 20 bis 49 Bewertungen 29 € und ab 50 Bewertungen 19 €. Der Stückpreis richtet sich nach der Gesamtzahl der in einem Auftrag beauftragten Bewertungen und gilt einheitlich für alle Bewertungen dieses Auftrags. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(3) Eine Bewertung gilt als entfernt, wenn sie auf dem Profil des Auftraggebers öffentlich nicht mehr sichtbar ist. Maßgeblich ist die Feststellung durch den Auftragnehmer, die er dem Auftraggeber mit der Rechnung mitteilt.
(4) Die Rechnung wird nach der Entfernung gestellt und ist innerhalb von 7 Tagen ohne Abzug per Überweisung zu zahlen.
(5) Veröffentlicht derselbe Verfasser nach erfolgreicher Entfernung erkennbar erneut eine unzulässige Bewertung, beanstandet der Auftragnehmer diese einmalig ohne zusätzliche Vergütung.
§ 6 Reputations-Schutz (Abonnement)
(1) Im Reputations-Schutz überwacht der Auftragnehmer das Google-Profil des Auftraggebers täglich auf neue Bewertungen mit 1 bis 3 Sternen, beanstandet erkennbar unzulässige Bewertungen nach Abstimmung mit dem Auftraggeber und berichtet regelmäßig über den Stand. Für Beanstandungen im Rahmen des Abonnements fällt keine Vergütung nach § 5 an.
(2) Die Vergütung beträgt 49 € netto pro Monat zuzüglich Umsatzsteuer und wird monatlich im Voraus berechnet.
(3) Das Abonnement läuft auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Seiten jederzeit in Textform zum Ende des laufenden Abrechnungsmonats gekündigt werden.
§ 7 Kündigung von Einzelaufträgen
Der Auftraggeber kann einen Auftrag jederzeit in Textform beenden. Bewertungen, die aufgrund einer vor der Kündigung erfolgten Einreichung entfernt werden, sind nach § 5 zu vergüten.
§ 8 Haftung
(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, höchstens auf die Vergütung des betroffenen Auftrags. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
(3) Der Auftragnehmer haftet nicht für Entscheidungen der Plattformen, insbesondere nicht dafür, dass eine Bewertung nicht entfernt, später wiederhergestellt oder erneut veröffentlicht wird.
§ 9 Vertraulichkeit und Datenschutz
Der Auftragnehmer behandelt alle Informationen des Auftraggebers vertraulich und verwendet sie nur zur Durchführung des Auftrags. Einzelheiten zur Verarbeitung personenbezogener Daten enthält die Datenschutzerklärung.
§ 10 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist München, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
(3) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Stand: Oktober 2026